- 6311 - o. J. Juli 31. Breslau (dat. Wrat.). i. vig. ad vinc. b. Petri ap. Derselbe befiehlt seinen Vasallen u. Schulzen des Distrikts (sc. Glatz), sowie der Gesamtheit der Bürger der Stadt Glatz, die Bgr i. Hawelswerd (Habelschwerdt), die Schulzen u. die andern Distriktsangehörigen (sc. v. Habelschwerdt) in ihre Einung, die sie auf seinen Befehl geschlossen, aufzunehmen u. gegen alle, die dies zu hindern versuchen, zu schützen. O. Z. Bresl. Staatsarch. Urk. Rep. 4a Grafschaft Glatz Nr. 304. Orig. Perg., a. d. jede Besieglung jetzt fehlt. Daraus abgedr. b. Volkmer u. Hohaus, Geschichtsquellen der Grafschaft Glatz I (1883), S. 34 für die Zeit von 1310-1327 [Der Urkunde fehlt die Jahreszahl. Die Verlegung in die Jahre 1310 -1327 ist nicht gut möglich, vgl. Regesten z. schles. Gesch., Cod. dipl. Sil. XVI, S. 177. Die Nachträge zu den Glatzer Geschichtsquellen i. d. Vierteljahrsschrift f. Gesch. u. Heimatskunde der Grafschaft Glatz IX (1889/90), S. 242, verlegen die obgen. Urk. i. d. J. 1339. Hinsichtlich der Anwesenheit Kg Johanns i. Bresl. am 31. Juli käme aber auch noch das Jahr 1345 in Betracht "und für das letztere Jahr spricht der Umstand, daß, wenn die hier erwähnte Einigung, von der wir sonst nichts weiter wissen, dem unter dem 12. Aug. 1343 (Glatzer Geschichtsqu. I, 77) erlassenen Befehle des Kgs an die Glatzer vorausgegangen wäre, sie voraussichtlich darin eine Erwähnung gefunden haben würde" (Handschriftl. Bemerkung v. Grünhagen auf dem Regestenzettel von 1345, Juli 31, i. Bresl. Staatsarch.)]. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt. |